Seit dem 1. Januar 1993 ist das Schweizer Opferhilfegesetz (OHG) in Kraft. Es regelt den Zugang zu Beratung, Unterstützung und finanzieller Entschädigung für Menschen, die in der Schweiz Opfer einer Straftat geworden sind. Eine Revision des Gesetzes trat am 1. Januar 2009 in Kraft.
Opferhilfegesetz: Geplante Ausweitung für Betroffene mit Tatort Ausland
30.05.2025
Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Das Gesetz entspricht einem grossen gesellschaftlichen Bedürfnis. Es hilft betroffenen Personen, die Folgen von Gewalttaten besser zu bewältigen, stärkt ihre Stellung im Strafverfahren und bietet unter bestimmten Bedingungen auch finanzielle Unterstützung.
Gesetzesanpassung: Zugang zu Hilfe auch bei Auslandstaten
Im März 2025 hat die zuständige Kommission des Ständerats mit 8 zu 5 Stimmen die Ausarbeitung einer Gesetzesänderung beschlossen. Geplant ist, dass künftig auch Personen Anspruch auf Opferhilfe haben, die im Ausland Opfer schwerer Gewalt wurden.
Bislang war die Unterstützung in solchen Fällen gesetzlich nicht oder nur sehr eingeschränkt vorgesehen. Die geplante Anpassung würde diese Lücke schliessen und damit sicherstellen, dass auch bei Auslandstaten Zugang zu Beratung und Hilfe möglich ist.
Was ist Opferhilfe?
Die Opferhilfe richtet sich an alle Menschen, die in der Schweiz Opfer einer Straftat geworden sind – unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder Aufenthaltsstatus. Auch Angehörige und nahestehende Personen können Unterstützung erhalten.
Die Opferhilfe unterstützt unter anderem bei:
- körperlicher Gewalt (z. B. Körperverletzung, Tötung, Raub),
- sexueller Gewalt (z. B. Belästigung, Missbrauch, Vergewaltigung),
- häuslicher Gewalt (z. B. Drohungen, Stalking),
- sowie bei Verkehrsunfällen und anderen strafbaren Handlungen.
Die Hilfe steht zur Verfügung:
- unabhängig davon, ob eine Strafanzeige eingereicht wurde,
- unabhängig davon, ob der Täter oder die Täterin bekannt ist,
- unabhängig davon, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.
Opferhilfe im Kanton Zug
Im Kanton Zug wird die Opferhilfe vom eff-zett im Auftrag des Kantons angeboten. Die Beratungsstelle ist Teil des nationalen Opferhilfe-Netzwerks. Betroffene können sich jederzeit an die Stelle wenden – auch dann, wenn sie unsicher sind, ob sie Anspruch auf Unterstützung haben. Die Beratung erfolgt vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym.