Opferberatung

Wer Gewalt erfährt oder in einen Unfall verwickelt war, dessen Leben verändert sich meist radikal. Gefühle wie Ohnmacht, Trauer, Schuld, Wut oder Angst bestimmen fortan den Alltag. Wir helfen Ihnen, das Erlebte zu verarbeiten und informieren und beraten Sie professionell und vertraulich.

 

041 725 26 50

Wir sind an Ihrer Seite

Die Opferberatung ist Anlaufstelle für Menschen, die eine Gewalttat erlebt haben. Dazu gehören auch Verkehrsunfälle, die durch Drittpersonen verursacht wurden. Haben Sie eine solche Erfahrung gemacht? Dann bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung, sorgen für Ihren Schutz und wahren Ihre Rechte. Unser Angebot ist kostenlos und flexibel auf jeden einzelnen Fall zugeschnitten. Unsere Beraterinnen und Berater unterstehen der Schweigepflicht und leisten auf Wunsch auch anonym Hilfe. Sie können die Opferberatungsstelle frei wählen, sie ist nicht an den Wohnsitz gebunden.

Unser Angebot richtet sich an Frauen*, Männer*, Jugendliche und Kinder, unabhängig von deren Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung oder Religion. Auch Angehörige von Opfern oder ihnen nahestehende Personen können Beratung in Anspruch nehmen. 

Info-Theke

In einem ersten Gespräch geben wir Ihnen Raum, das Erlebte zu erzählen. Danach diskutieren wir mit Ihnen die nächsten Schritte, beispielsweise, wie die Gewalt beendet werden kann oder ob Sie Strafanzeige einreichen wollen. Sollte es die Situation erfordern, vermitteln wir Ihnen eine Anwältin, einen Arzt oder eine Psychologin. Ausserdem bieten wir Ihnen Hilfe an, wenn es um Schutz und Sicherheit geht. Wir informieren Sie über Ihre Rechte und finanziellen Ansprüche gemäss Opferhilfegesetz, unterstützen Sie in Versicherungsfragen und klären Sie über juristische Fragen im Zusammenhang mit der Straftat oder einem möglichen Strafverfahren auf.

Personen, deren körperliche, sexuelle oder psychische Integrität durch eine Straftat verletzt wurde, haben Anspruch auf Opferberatung. Das ist bei folgenden Vorkommnissen der Fall:

  • Körperverletzung
  • Häusliche Gewalt (körperliche, psychische, sexuelle und ökonomische Gewalt)
  • Raub
  • Drohung, Nötigung, Erpressung
  • Freiheitsberaubung, Entführung
  • Geiselnahme
  • Sexuelle Gewalt
  • Sextortion
  • Cybermobbing
  • Stalking
  • Kindsmisshandlung
  • Zwangsheirat
  • Tötung

Sind Sie unsicher, ob Sie Anrecht auf Opferberatung haben? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns Ihre Situation. Wir helfen Ihnen weiter.

Wirst du von Erwachsenen geschlagen? Erlebst du sexualisierte Gewalt im Internet? Machen deine Klassenkameradinnen und -kameraden dich fertig? Hast du Angst, gegen deinen Willen verheiratet zu werden? Rede mit uns darüber. Uns ist bewusst, wie viel Mut das von dir erfordert. Wir wissen aber auch, dass Reden hilft, das Erlebte zu verarbeiten und Wege aus der Gewalt zu finden.

Niemand erfährt von unserem Kontakt, denn wir stehen unter Schweigepflicht. Wir beantworten deine Fragen und bieten dir Unterstützung an. Wir unternehmen nichts, ohne es vorher mit dir abzusprechen. Du kannst dich auch anonym an uns wenden. Wenn du möchtest, darfst du eine Begleitperson mitbringen, zum Beispiel deinen besten Freund, einen Elternteil, deine Patentante, den Schulsozialarbeiter oder deine Lehrperson.

Wenn du den Verdacht hast oder weisst, dass eine dir nahestehende Person Gewalt erfährt, kannst du dich ebenfalls an uns wenden.

Die Opferberatungsstelle ist auch kantonale Anlaufstelle für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen.

Bis 1981 wurden in der Schweiz unzählige Personen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen unterzogen. Kinder wurden in Pflegefamilien fremdplatziert und Erwachsene in Haftanstalten eingesperrt. Andere Betroffene wurden zwangssterilisiert, und unzählige Frauen wurden zu Abtreibungen oder Zwangsadoptionen gezwungen.

Im Frühjahr 2017 trat das «Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981» in Kraft. Im Sommer 2020 wurde das Gesetz teilrevidiert. Mit der Inkraftsetzung am 1. November 2020 fällt die ursprünglich auf zwölf Monate beschränkte Einreichungsfrist für Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag weg, so dass weitere Opfer zeit ihres Lebens noch ein Gesuch stellen können. 

Viele Betroffene leiden nach wie vor an den psychischen und physischen Folgen ihrer Erfahrungen. Sie haben ein Recht darauf, die Ereignisse von früher aufzuarbeiten. Bei der Opferberatung erhalten Sie persönliche Unterstützung und Hilfe bei der Gesuchsaufbereitung und -einreichung an den Solidaritätsfonds des Bundes.

Die Angebote der Opferberatung sind unentgeltlich und werden über eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Zug finanziert.

Unser Team führt auch Beratungen in Englisch durch. Für andere Fremdsprachen ziehen wir bedarfsweise Dolmetscher*innen hinzu.

Vereinbaren Sie Termine mit uns telefonisch unter 041 725 26 50 oder per E-Mail – auf Wunsch auch anonym. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns das bitte rechtzeitig mit.

Nach Absprache beraten wir Sie gerne und kostenlos auch telefonisch sowie per E-Mail oder Video.

Neben und hinter dem Haus am Tirolerweg 8 stehen mehrere Parkplätze zur Verfügung. Sie sind gut sichtbar beschriftet.

Kontakt

Opferberatung
eff-zett das fachzentrum
Tirolerweg 8
6300 Zug

041 725 26 50
opfer@eff-zett.ch

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