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Opferberatung Erwachsene

Haben Sie körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erfahren? Wurden Sie sexuell belästigt?  Wurden Sie Opfer von sexuellen Übergriffen? Dann melden Sie sich bei uns. Wir sind für Sie da und suchen mit Ihnen Wege, das Erlebte zu verarbeiten, auch wenn die Tat bereits Jahre zurückliegt oder noch andauert.


Was können Sie tun?

Wenn Sie seelisch oder körperlich misshandelt werden oder Opfer eines Gewaltaktes wurden,

  • suchen Sie Schutz: bei Freunden, Bekannten oder der Polizei. Versuchen Sie nicht, sich auf eigene Faust zu rächen. Die Polizei ist rund um die Uhr für Sie da und trifft die nötigen Sofortmassnahmen.
  • verlangen Sie Hilfe und Unterstützung durch eine Opferberatungsstelle. Die Polizei gibt Ihnen gerne die Adressen oder vermittelt auf Ihren Wunsch den Kontakt zur Opferberatung.
  • besprechen Sie mit der Fachperson unserer Opferberatung Ihre Situation. Mit Ihrer Angst, Verzweiflung, Wut und Trauer sollen Sie nicht allein sein.
  • planen Sie mit der Opferberatung die nächsten Schritte wie Unterkunft, Sicherheitsmassnahmen, Finanzen sowie rechtliche Fragen.

Wir helfen Ihnen weiter. Melden Sie sich bei uns.

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Was können wir für Sie tun?

Wir als Opferberatungsstelle haben die Aufgaben:

  • die Opfer sowie ihre Angehörigen und Bezugspersonen zu beraten
  • den Betroffenen weitere Hilfsangebote zu vermitteln: Notunterkünfte, Therapien, Rechtsberatung
  • die Betroffenen zu Terminen bei der Polizei, beim Gericht etc. zu begleiten
  • finanzielle Hilfe im Rahmen des Opferhilfegesetzes zu vermitteln
  • über das Opferhilfegesetz zu informieren

Wir stehen unter Schweigepflicht und beraten Sie kostenlos.

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Welche Rechte haben Sie?

Sie können sich zu den Befragungen bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft von einer Person Ihrer Wahl begleiten lassen und bei der Gerichtsverhandlung den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen, wenn Sie besondere Interessen geltend machen können.

Sie können verlangen, dass Sie im Untersuchungsverfahren dem Beschuldigten wenn möglich nicht begegnen müssen.

Wenn Sie Opfer von sexueller Gewalt wurden, können Sie folgende Rechte geltend machen:

  • die Befragung durch eine Person des gleichen Geschlechts verlangen,
  • dass Sie dem Täter während des ganzen Strafverfahrens nicht direkt begegnen müssen,
  • die Beantwortung von Fragen, welche Ihren ganz persönlichen, intimen Bereich betreffen, verweigern,
  • verlangen, dass bei Gericht mindestens eine Person gleichen Geschlechts vertreten ist,
  • verlangen, über U-Haft, Flucht und Entlassung aus U-Haft informiert zu werden.

Die rechtliche Situation ist für die Betroffenen komplex und das Strafverfahren oft sehr belastend.

Wir beraten und begleiten Sie gerne und vermitteln Ihnen auch eine Anwältin oder einen Anwalt.

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Welche finanziellen Ansprüche können Sie geltend machen?

Sie können beim Staat finanzielle Ansprüche geltend machen in Form von

  • Entschädigung für den Schaden, der durch die Straftat entstanden ist,
  • Genugtuung in schweren Fällen und bei besonderen Umständen,
  • Vorschusszahlungen, wenn sofortige finanzielle Hilfe nötig wird oder wenn die Folgen der Straftat nicht kurzfristig mit Sicherheit festzustellen sind, sofern Sie keine Leistungen von Dritten (Täter, Versicherungen etc.) erhalten oder erhalten können.

Um finanzielle Ansprüche geltend zu machen, ist ein schriftlich begründetes Gesuch zu richten an:
Opferhilfestelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zug
Postfach 157
6301 Zug

Wir helfen Ihnen dabei, wenn Sie dies wünschen.


Wichtig!

Die Gesuche um Entschädigung und Genugtuung müssen innert fünf Jahren nach der Straftat bei der Behörde eingereicht werden. Andernfalls sind die Ansprüche verwirkt.

Für den Entscheid über das Gesuch kann die Opferhilfestelle Einsicht in die Akten eines allfälligen Strafverfahrens nehmen.

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